Erstattung von Startgeldern

Die Delegiertenversammlung des Kreisschützenbundes hat in ihrer Sitzung vom 25.05.2023 folgendes beschlossen:
Für Schützen, die Vereinen angehören, die dem Kreisschützenbund angeschlossen sind, werden zur Förderung des Sportbetriebes die Startgelder erstattet, und zwar für:

  • Landesmeisterschaften des Landesschützenverbandes MV
  • Deutsche Meisterschaften des DSB
  • Für Bogenschützen: Wettkämpfe der Regionalliga Ost.

Der Beschluss gilt nur für Starts im Jahr 2023 und nur für die oben genannten Veranstaltungen.